Elternbeiträge
Der Elternbeitrag - und gegebenenfalls der Essensbeitrag - werden von uns von dem Monat an, ab dem Ihr Kind in den Kindergarten oder die Kinderkrippe aufgenommen wird, grundsätzlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Für jeden angefangenen Monat wird der volle Monatsbeitrag erhoben.
Der Elternbeitrag wird danach berechnet, wieviele Kinder der Familie in den Einrichtungen betreut werden. Jeweils ein Kind einer Familie bezahlt grundsätzlich den vollen Kitabeitrag. Wenn zwei Kinder einer Familie zeitgleich einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen, so reduziert sich der Beitrag für das günstigere in Anspruch genommene Betreuungsmodell auf 60% des Beitrages, bei drei Kindern einer Familie mit gleichzeitiger Betreuung reduziert sich der Beitrag für das günstigste gewählte Betreuungsmodell auf 30%.
Sobald Ihr Kind in die Schule kommt und dadurch aus dem Kindergarten ausscheidet, wird der Bankeinzug automatisch von uns gestoppt. Der Elternbeitrag ist an 12 Monaten zu bezahlen.
Die Kinder der Ganztagesgruppen und die Kinder der Krippen bekommen grundsätzlich ein Mittagessen gereicht. Das Essengeld beträgt für Kindergartenkinder monatlich 59,00 Euro, für Krippenkinder monatlich 57,00 Euro. Es ist zusätzlich zu den Elternbeiträgen zu bezahlen.
Die Elternbeiträge betragen ab dem 01.09.2025:
Kindergarten:
Verlängerte Öffnungszeit | Ganztagesgruppe | |
das 1. Kind | 194,-- Euro | 282,-- Euro |
das 2. Kind | 116,-- Euro | 169,20 Euro |
das 3. Kind ff | 58,20 Euro | 84,60 Euro |
Kinderkrippe:
Verlängerte Öffnungszeit | Ganztagesgruppe | |
das 1. Kind | 457,-- Euro | 570,-- Euro |
das 2. Kind | 274,20 Euro | 342,-- Euro |
das 3. Kind ff | 137,10 Euro | 171,-- Euro |