Schrittweise Öffnung der Kitas - Erweiterung der Notbetreuung

In der vergangenen Woche sind auf politischer Ebene weitere Änderungen bezüglich der Einschränkungen des öffentlichen Lebens vereinbart worden. Dazu gehört auch die „Öffnung der Kitas“ mit dem Ziel, ab dem 18. Mai die Betreuung in Schritten in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten zu können. Im Moment sieht die von der Landesregierung beschlossene Rechtsverordnung nur eine Erweiterung der Notbetreuung vor. Stand heute (14.05.2020 – 17.00 Uhr) haben wir die Information, dass die Corona Verordnung wieder geändert werden soll.

Wesentliche Punkte werden sein:
• Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
• Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht (Schulanfänger, öffentliche Jugendhilfe usw.).
• Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für alle weiteren Kinder gemacht werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um alle Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
• Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen.

Klar ist, dass es vor dem Hintergrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie des durch Risikogruppen eingeschränkten Personals an den Kitas bei weitem keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise geben wird.

Das bedeutet für die Einrichtungen des Diakonievereins Linkenheim-Hochstetten, dass wir ganz individuell in jeder Kita unterschiedliche Lösungen finden müssen. Wir werden dies im Rahmen unserer räumlichen Gegebenheiten und personellen Kapazitäten tun. Die Kinder werden in ihren bisherigen Einrichtungen betreut. Neuaufnahmen wird es vorläufig nicht geben, die Krippenkinder wechseln nicht in den Kindergarten. Welche Kinder dann vorrangig aufgenommen werden und an welchen Wochentagen dies geschieht, steht noch nicht fest. Beschränkungen bei den Öffnungszeiten wird es leider geben, da der Personaleinsatz durch die Risikogruppen eingeschränkt ist.

Den Kindergartenbeitrag werden wir tageweise entsprechend der gewählten Betreuungsform berechnen. Unsere Ferienregelungen, die bereits im Juli 2019 bekannt gegeben wurden, bleiben bestehen.

Uns ist bewusst, dass eine Ausweitung der Betreuung nicht nur mit Blick auf die schwierige Situation vieler Eltern und Familien notwendig ist, sondern auch für die Kinder.

Da es eine Fortschreibung der Corona VO im Moment aber noch nicht gibt und wir einen Vorlauf zur Umsetzung weiterer Öffnungsschritte brauchen, werden wir frühestens am 25. Mai zu einer schrittweisen Öffnung der Kitas übergehen können.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass durch die vielen oft kurzfristigen Veränderungen, weitere Informationen oft auch recht kurzfristig weitergegeben werden.

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